VERMIETEN

Raum für einen neuen Alltag.

Ich begleite die Vermietung Ihrer Wohnimmobilie in Rhein-Main und Rheinhessen. Im ersten Gespräch kläre ich mit Ihnen Ihre Vorstellungen und die Rahmenbedingungen.

Helles Wohnzimmer mit Sofa und hohen Vorhängen

VORBEREITUNG

Das Wesentliche zusammenführen.

Ich betrachte mit Ihnen die Immobilie und die vorhandenen Unterlagen. Auf dieser Grundlage bespreche ich die Miethöhe, den vorgesehenen Mietbeginn und die Präsentation.

VERMIETUNG

Persönlich im Austausch bleiben.

Ich erstelle ein ansprechendes Exposé und präsentiere die Immobilie auf meiner eigenen Seite sowie auf gängigen Immobilienportalen. Ich begleite Anfragen, stimme Besichtigungen ab und bespreche die nächsten Schritte mit Ihnen bis zum Abschluss des Mietvertrags.

ENERGIEAUSWEIS

Pflichtangaben nach GEG.

Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, sind bei Wohngebäuden nach § 87 GEG folgende Angaben aufzunehmen: Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse gemäß Energieausweis. Ich sichte mit Ihnen den Ausweis und die für die Anzeige erforderlichen Angaben.

BEAUFTRAGUNG

Bestellerprinzip bei Wohnraumvermietung.

Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip. Beauftragen Sie mich als Vermieter, tragen Sie die vereinbarte Vergütung; sie darf nicht auf den Wohnungssuchenden abgewälzt werden. Eine Vergütung durch Wohnungssuchende kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht, insbesondere wenn der Auftrag zum Angebot der Wohnung ausschließlich aufgrund ihres Suchauftrags eingeholt wird.

VERTRAGSSCHLUSS

Widerrufsrecht bei Verbraucheraufträgen.

Bei einem Maklervertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen besteht für Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Über Voraussetzungen, Fristbeginn und einen gewünschten Tätigkeitsbeginn vor Fristablauf informiere ich Sie vor Vertragsschluss.

DER ERSTE SCHRITT

Ihre Immobilie. Ihr Vorhaben.

Ich nehme mir Zeit, Ihr Anliegen zu verstehen. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.

Mit mir sprechen