RATGEBER · VERMIETEN

Wohnung vermieten.
Was Vermieter wissen sollten.

Eine Vermietung ist rechtlich enger geregelt, als viele Vermieter erwarten. Diese Übersicht nennt die Punkte, die vor der ersten Besichtigung geklärt sein sollten.

Bestellerprinzip

Wer den Makler beauftragt, trägt die Vergütung. Beauftragt der Vermieter, darf sie nicht auf den Wohnungssuchenden abgewälzt werden (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz).

Energieausweis

Der Energieausweis ist Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen; Anzeigen enthalten die Pflichtangaben nach § 87 GEG, sofern ein Ausweis vorliegt.

Miethöhe

Prüfen Sie vor der Anzeige, ob in Ihrer Gemeinde eine Mietpreisbegrenzung gilt, und orientieren Sie sich an einem vorhandenen Mietspiegel.

Mieterauswahl

Fragen an Mietinteressenten müssen für die Entscheidung erforderlich sein. Üblich sind Angaben zu Einkommen, Haushaltsgröße und Mietzahlungen; Fragen nach Religion, Familienplanung oder Herkunft sind unzulässig.

Kaution und Übergabe

Die Mietsicherheit darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlung betragen (§ 551 BGB). Bei der Übergabe halten Sie Zustand, Zählerstände und Schlüssel in einem Protokoll fest.

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