RATGEBER · PROVISION
Maklerprovision.
Was seit 2020 gilt.
Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für die Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher besondere Regeln. Sie sorgen dafür, dass die Provision nicht einseitig beim Käufer landet.
Textform
Ein Maklervertrag über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedarf der Textform (§ 656a BGB). Eine E-Mail genügt, eine mündliche Abrede nicht.
Teilung bei Doppeltätigkeit
Ist der Makler für Verkäufer und Käufer tätig, kann er die Provision nur von beiden zu gleichen Teilen verlangen (§ 656c BGB).
Weitergabe an den Käufer
Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, kann er die Provision höchstens zur Hälfte an den Käufer weitergeben. Der Anteil des Käufers wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB).
Höhe
Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt. Die Courtage ist frei verhandelbar und wird im Maklervertrag festgehalten.
Für wen die Regeln gelten
Die Vorschriften gelten, wenn der Käufer Verbraucher ist und eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus erwirbt. Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien gelten sie nicht.
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