RATGEBER · GRUNDSTEUER

Grundsteuer beim Verkauf.
Wer zahlt was im Verkaufsjahr?

Die Grundsteuer wird für ein ganzes Kalenderjahr festgesetzt. Wechselt das Eigentum im Laufe des Jahres, stellt sich die Frage, wer gegenüber der Gemeinde zahlt und wie die Kosten zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.

Andreas Acker

Andreas Acker Ihr Ansprechpartner

Die kurze Antwort

Gegenüber der Gemeinde bleibt in der Regel der Verkäufer für das gesamte Verkaufsjahr Schuldner der Grundsteuer, denn maßgeblich sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die laufenden Lasten ab dem Besitzübergang trägt und dem Verkäufer den auf ihn entfallenden Anteil erstattet. Erst ab dem folgenden Kalenderjahr erhält der Käufer einen eigenen Grundsteuerbescheid.

Eine Jahressteuer mit Stichtag

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Sie wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Wer zu diesem Zeitpunkt als Eigentümer zugerechnet ist, erhält den Bescheid der Gemeinde für das gesamte Jahr. Ein Verkauf im Frühjahr, Sommer oder Herbst ändert an dieser Festsetzung für das laufende Jahr nichts. Die Gemeinde stellt die Zahlungen deshalb weiterhin beim Verkäufer in Rechnung, auch wenn der Käufer das Haus längst bewohnt. Eine Erstattung durch die Gemeinde an den Verkäufer erfolgt wegen des Verkaufs nicht; der Ausgleich findet zwischen den Vertragsparteien statt.

Anteilige Abrechnung im Kaufvertrag

Im notariellen Kaufvertrag wird üblicherweise ein Stichtag für den Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten festgelegt, häufig verknüpft mit der Zahlung des Kaufpreises. Ab diesem Tag trägt der Käufer im Verhältnis zum Verkäufer die laufenden öffentlichen Lasten, zu denen die Grundsteuer gehört. Hat der Verkäufer die Grundsteuer für Zeiträume nach dem Besitzübergang bereits gezahlt, erstattet ihm der Käufer diesen Anteil. Die genaue Formulierung und die Art der Abrechnung legen Verkäufer, Käufer und Notariat im Vertrag fest. Diese Vereinbarung wirkt nur zwischen den Parteien, nicht gegenüber der Gemeinde.

Der Bescheid für den Käufer

Das Notariat zeigt den Kaufvertrag dem Finanzamt an. Das Finanzamt rechnet das Grundstück danach dem neuen Eigentümer zu und informiert die Gemeinde. Für das Kalenderjahr, das auf den Eigentumswechsel folgt, erhält dann der Käufer den Grundsteuerbescheid. Bis dahin kann einige Zeit vergehen. Verkäufer sollten Zahlungsaufforderungen der Gemeinde für das Verkaufsjahr weiterhin begleichen und bestehende Lastschriftmandate erst dann anpassen, wenn feststeht, dass keine Beträge mehr offen sind. Fragen zum Verfahren beantworten die Gemeindeverwaltung oder das Finanzamt.

Warum Käufer auf bezahlte Steuern achten

Die Grundsteuer ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. Bleiben Beträge aus der Zeit vor dem Verkauf offen, kann dies unter Umständen auch den Erwerber treffen. Käufer haben daher ein Interesse daran, dass die Grundsteuer bis zum Eigentumswechsel ordnungsgemäß gezahlt ist. Für Verkäufer ist es sinnvoll, den aktuellen Grundsteuerbescheid und die Zahlungsbelege griffbereit zu haben. So lassen sich Rückfragen klären und die anteilige Abrechnung nachvollziehbar darstellen. Wie die Haftung im Einzelfall aussieht, klären Sie mit dem Notariat oder Ihrer Steuerberatung.

Meine Begleitung beim Verkauf

Beim Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Bodenheim, Mainz und Rheinhessen sichte ich mit Ihnen die vorhandenen Unterlagen, darunter auch den Grundsteuerbescheid. Ich achte darauf, dass dem Notariat die nötigen Angaben vorliegen und der Stichtag für den Lastenübergang mit beiden Seiten abgestimmt ist. Die rechtliche Gestaltung des Kaufvertrags übernimmt das Notariat. Steuerliche Fragen, etwa zur Behandlung der Grundsteuer bei vermieteten Objekten, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung; ich leiste keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand Oktober 2026. Allgemeine fachliche Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung und kein Ersatz für die Prüfung im Einzelfall.

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