VERKAUFEN
Ein Zuhause weitergeben.
Beim Verkauf Ihrer Wohnimmobilie in Rhein-Main und Rheinhessen begleite ich Sie persönlich – vom Erstgespräch bis zur Unterschrift beim Notar.

WERT & PREIS
Eine fundierte Grundlage.
Ein Verkaufspreis braucht eine nachvollziehbare Grundlage. Eine sachverständige Bewertung erfolgt als eigenständige Leistung, unabhängig von einem Vermittlungsauftrag. Mögliche Interessenkonflikte werden vorab geklärt.
Im Sachverständigenbüro Acker – Immobilienbewertung ermittle ich Immobilienwerte. Auf Basis einer sachverständigen Bewertung bespreche ich mit Ihnen den Verkaufspreis und die Vermarktung.
PRÄSENTATION
Die Immobilie verständlich zeigen.
Ich sichte mit Ihnen die Unterlagen, erfasse die Merkmale Ihrer Immobilie und erstelle ein ansprechendes Exposé. Die Vermarktung erfolgt auf meiner eigenen Seite und auf gängigen Immobilienportalen. Anfragen und Besichtigungen stimme ich persönlich mit Ihnen ab.
ZUSAMMENARBEIT
Der Makleralleinauftrag.
Ich arbeite beim Verkauf bevorzugt im Makleralleinauftrag. Dabei beauftragen Sie für den vereinbarten Zeitraum einen Makler mit der Vermarktung. So liegen Präsentation, Anfragen und Abstimmung in einer Hand. Laufzeit, Leistungsumfang und Ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten bespreche ich vorab mit Ihnen und halte sie vertraglich fest.
Die Courtage ist frei verhandelbar.
ENERGIEAUSWEIS
Pflichtangaben nach GEG.
Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, sind bei Wohngebäuden nach § 87 GEG folgende Angaben aufzunehmen: Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse gemäß Energieausweis. Ich sichte mit Ihnen den Ausweis und die für die Anzeige erforderlichen Angaben.
VERTRAGSSCHLUSS
Widerrufsrecht bei Verbraucheraufträgen.
Bei einem Maklervertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen besteht für Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Über Voraussetzungen, Fristbeginn und einen gewünschten Tätigkeitsbeginn vor Fristablauf informiere ich Sie vor Vertragsschluss.
DER ERSTE SCHRITT
Ihre Immobilie. Ihr Vorhaben.
Ich nehme mir Zeit, Ihr Anliegen zu verstehen. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
Mit mir sprechen